Leitbild

Die Schulvereinbarung beinhaltet alle Regeln des Zusammenlebens und -arbeitens in unserer Schulgemeinschaft und wird von Lehrern, Schülern und Eltern wie ein Vertrag unterzeichnet.
Regelungen zur Handynutzung an der Gustav-Weißkopf-Schule
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Gemäß Art. 56 (5) des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sind „im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (…) Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten! Bei Zuwiderhandlungen kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden“ (bis die Erziehungsberechtigten es abholen)!
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Auf dem gesamten Schulgelände der Gustav-Weißkopf-Schule gilt ein generelles Verbot der Handynutzung.
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Das Handy darf ausgeschaltet in der Schultasche mitgeführt werden.
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Im Unterricht darf das Handy auf Anweisung der Lehrkraft zu schulischen Zwecken genutzt werden.
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In dringenden Fällen darf unter Aufsicht einer Lehrkraft telefoniert werden.
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Bei Zuwiderhandlungen (Verstößen gegen diese Regeln) wird das Handy abgenommen und im ausgeschalteten Zustand in der Verwaltung aufbewahrt.
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Das Handy kann frühestens zu Unterrichtsschluss der Schülerin/ des Schülers nur von einem Erziehungsberechtigten in der Verwaltung oder im Lehrerzimmer wieder abgeholt werden.
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Handys werden auf eigene Gefahr mitgenommen, die Schule übernimmt keinerlei Haftung.
Beschluss der Lehrerkonferenz vom 08.03.2023
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